Krasemann, Andreas: Eric Voegelins politiktheoretisches Denken in den Frühschriften

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Kapitel 1. Einleitung<1>

Unter den Gründungsvätern der Politischen Wissenschaft in der Bundesrepublik Deutschland nimmt Eric Voegelin (1901-1985) eine singuläre Stellung ein. Nur wenige Repräsentanten der Politischen Wissenschaft verstehen die Gründung dieser Disziplin als Wiederbegründung, als Erneuerung einer von Platon und Aristoteles begründeten wissenschaftlichen Tradition. Für den Ansatz Voegelins wurden verschiedene Schlagwortbegriffe üblich. Voegelin selbst spricht in seiner 1952 entstandenen und 1959 ins Deutsche übersetzten programmatischen Schrift Die neue Wissenschaft der Politik von einer „kritischen Wissenschaft“<2>, einer „Wissenschaft von menschlicher und sozialer Ordnung“<3>, in der etablierten Lehre der Politischen Wissenschaft dagegen setzte es sich durch, Voegelin zusammen mit einigen anderen Fachvertretern, wie Arnold Bergstraesser und Leo Strauss, als Vertreter des „normativ-ontologischen“ Theorie-Ansatzes in der Politischen Wissenschaft zu klassifizieren<4>.
Trotz seiner Einsichten ist die Rezeption Voegelins in der Politischen Wissenschaft sehr gering geblieben. Was die Entwicklung der Politischen Wissenschaft angeht, so präsentiert sich diese heutzutage manchenorts als ein Konglomerat von Teilgebieten verschiedener Nachbarwissenschaften, wie Rechtswissenschaft, Volkswirtschaftslehre, Geschichte und Philosophie. Bei vielen Problemen, mit denen sich die Politische Wissenschaft befaßt, stellt sich die Frage, ob diese nicht bereits durch die genannten Nachbarwissenschaften voll abgedeckt werden. So gesehen besäße die Politische Wissenschaft kaum einen legitimen Existenzanspruch und stellte in der Wissenschaftslandschaft das fünfte Rad am Wagen dar. Besonders eklatant zeigt sich diese Entwicklung dort, wo die Politische Wissenschaft zu einer eher essayistisch ausgerichteten Zeitgeschichtswissenschaft degradiert wird.
Daß diese Disziplin jedoch in Wirklichkeit ein originärer Zweig der Wissenschaft sein kann und muß, versucht Eric Voegelin deutlich zu machen, wenn er in seiner Neuen Wissenschaft der Politik die Erneuerung der Politischen Wissenschaft und den hierzu notwendigen Rückgriff auf die bereits von Platon und Aristoteles geschaffenen Grundlagen dieser Disziplin einfordert<5>.
Diese Umstände sind es nun auch, die den Autor der vorliegenden Arbeit dazu veranlassen, Eric Voegelins politiktheoretisches Denken zum Gegenstand einer wissenschaftlichen Abhandlung zu machen. Dabei muß allerdings festgestellt werden, daß die Phänomene, die zu einem wesentlichen Charakteristikum des politischen Denkens Eric Voegelins geworden sind und im besonderen seine in den 1940er Jahren und später entstandenen Schriften charakterisieren, bereits mehrfach in der Sekundärliteratur bearbeitet worden sind<6>.
Anders sieht das jedoch mit den Schriften Erich Voegelins<7> der 1920er und 1930er Jahre aus. Hierzu gibt es bislang wenig Sekundärliteratur, es handelt sich bei diesem Bereich um ein weitgehend unerforschtes Terrain. Dazu mag vielleicht der Umstand beigetragen haben, daß der Autor zu jener Zeit noch nicht mit einer inhaltlich konsistenten Abfolge an Werken aufwartet, wie man es vielleicht in Kenntnis von Schriften wie der Neuen Wissenschaft der Politik oder der ersten drei Bände von


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Voegelins Hauptwerk Order and History<8> erwarten würde, letztere ebenfalls entstanden in den 1950er Jahren. Die Schriften der 1920er und 1930er Jahre sind inhaltlich heterogen und zeigen auf, daß man von einer systematischen Entwicklung, die in den 1920er Jahren ansetze und schließlich bis in die in den 1950er Jahren gewonnenen Einsichten einmünde, nicht gesprochen werden kann. Wo man also vielleicht eine systematische, geradlinige Entwicklung vermuten könnte, müssen stattdessen vielmehr Brüche und ein fast zusammenhangloses Nebeneinander diverser Inhalte festgestellt werden. Daß dem so ist, wie behauptet, wird in dieser Arbeit zu erhellen sein.
Die frühen 1920er Jahre bei Voegelin sind durch die Auseinandersetzung mit literarischer Dichtung, vor allem mit dem Werk Stefan Georges gekennzeichnet<9>. Hiermit in Zusammenhang zu sehen ist die 1928 veröffentlichte Habilitationsschrift Über die Form des amerikanischen Geistes<10>. Diese Abhandlung, entstanden als Ergebnis eines von 1924 bis 1927 währenden Aufenthaltes Voegelins in den Vereinigten Staaten von Amerika als Stipendiat der Rockefeller Foundation, widmet sich insbesondere dem Denken der amerikanischen Autoren George Santayana, John R. Commons und dem philosophischen Pragmatismus eines Charles Peirce und William James<11>. Die Inhalte dieser Schrift unterscheiden sich grundlegend von den Themen, die Voegelin darüber hinaus ab Mitte der 1920er Jahre bewegen<12>.
Voegelin war zunächst ein Schüler des in der Allgemeinen Staatslehre einflußreichen Hans Kelsen. Gegenüber dessen „Reiner Rechtslehre“ entwickelte sich jedoch bei Voegelin eine fundamental kritische Haltung. In seinem 1925 erschienenen Aufsatz Reine Rechtslehre und Staatslehre<13> setzt er sich mit dieser Problematik erstmals ausführlicher auseinander. Voegelin entwickelt hierin die Zielvorstellung seines Konzeptes einer Staatslehre, die seine Arbeiten in den folgenden Jahren dann bewegen sollten. Voegelins Interessen sind von Beginn an geisteswissenschaftlicher Natur. Die seinerzeit herrschende Staatslehre ist jedoch durch die Grenzen der von Hans Kelsen vertretenen Reinen Rechtslehre abgesteckt. Nach Kelsen ist die Staatslehre in erster Linie eine Rechtslehre. Was nicht positives Recht war, mußte aus einer als Rechtslehre verstandenen Staatslehre entfernt werden. Das Wesen des Staates wird dieser Sichtweise zufolge mit der positiven Rechtsordnung als identisch angesehen. Voegelin geht es jedoch um mehr, nämlich um eine als Geisteswissenschaft verstandene Staatslehre<14>. Auch in seinem 1927 erschienen Aufsatz Zur Lehre von der Staatsform klagt er über die Vernachlässigung jener geisteswissenschaftlichen Grundlagen, welche eine Staatslehre in seinen Augen ausmachen:


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„Der Mangel an systematischer Durchdringung des Gegenstandes aber führt notwendig zur Vernachlässigung gerade jener Lehrstücke, welche systematisch das Fundament bilden: und den Wesenskern der Staatsphilosophie bildet in den klassischen Systemen - Platon, Aristoteles, Kant, Fichte, Schleiermacher - die Formenlehre; sie ist - mit den anschließenden Lehren vom besten Staat und der historischen Folge der Formen - der Mittelpunkt, auf den hin die mehr nach außen liegenden Disziplinen der Staatengeschichte - vgl. besonders Hegels Staatsphilosophie - und der Politik als Kunstlehre vom Staat sich richten.“<15>

Der Aufsatz Reine Rechtslehre und Staatslehre von 1925 markiert den Beginn eines Abschnittes im Schaffen Voegelins, der sich dem Anliegen widmet, ein „System der Staatslehre“<16> zu erarbeiten, welches alle die Aspekte einschließt, die eine als Geisteswissenschaft verstandene Staatslehre ausmachen. Hierzu zählen eine „Allgemeine Normlehre“, „Herrschaftslehre“, eine „Lehre von den persönlichen Sphären der Gemeinschaftsmitglieder“, eine „Lehre von den Staatsideen“ und eine „Rechtslehre“. Letztere wiederum besteht nicht nur aus einer Verfassungslehre im Kelsenschen Sinne, sondern muß darüber hinaus eine „Darstellung des Gefüges der Rechtsordnung“, das heißt „Stufenbau der Rechtsordnung, Rechtssatzformen, Organlehre“, beinhalten<17>.
Dem Ansinnen eines „Systems der Staatslehre“ dienen einerseits die bis heute unveröffentlicht gebliebene, in den Jahren 1930 bis 1932 entstandene Herrschaftslehre<18> und Rechtslehre<19> sowie ergänzend bzw. das Problem des „Staates“ erhellend, diverse, in den Jahren ab 1925 entstandene Zeitschriftenaufsätze<20>. Andererseits nimmt in Voegelins „System der Staatslehre“ die Rassenproblematik einen signifikanten Stellenwert ein. Deren Untersuchung dienen vor allem die 1933 veröffentlichten Abhandlungen Rasse und Staat<21> und Die Rassenidee in der Geistesgeschichte von Ray bis Carus<22>.


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Nunmehr tritt erneut ein Bruch im Schaffen Voegelins ein, denn nach den genannten bis 1933 entstandenen und teilweise veröffentlichten Schriften verfolgt er das Ziel, ein „System der Staatslehre“ zu erarbeiten, nicht länger. Stattdessen wendet der im österreichischen Wien aufgewachsene Voegelin, der eben dort auch seine akademische Laufbahn anging, sich dem Staatsproblem seines Heimatlandes zu. Die Problematik der österreichischen autoritären Verfassung von 1934 ist Gegenstand der Abhandlung Der autoritäre Staat<23>, erschienen 1936. Wenngleich nicht mehr den Arbeiten zu einem „System der Staatslehre“ zugehörig, so kommen Voegelin die seinerzeit gewonnen Erkenntnisse auch in dieser Schrift sehr zugute. Insbesondere die Auseinandersetzung mit der „Reinen Rechtslehre“ seines akademischen Lehrers Hans Kelsen nimmt hier einen breiten Stellenwert ein.
Von einem abermaligen Bruch im Schaffen Voegelins während der 1930er Jahre in Wien legt der Traktat Die politischen Religionen<24> Zeugnis ab. Diese im Umfang kleinere Schrift handelt von der Entstehung der totalitären Massenbewegungen des 20. Jahrhunderts. Der Terminus „politische Religionen“ nimmt bereits das von Voegelin in den 1950er Jahren so charakterisierte „Gnosis“-Problem<25> vorweg. Anders als jemals zuvor finden wir bei Voegelin hier erstmals jene auf mythopoetischer Spekulation sich gründenden metahistorischen Reflexionen über politische Ordnungen vor, die in den 1950er Jahren für Voegelins Neue Wissenschaft der Politik und sein Hauptwerk Order and History beispielgebend werden.
Noch im Jahr des Erscheinens der Politischen Religionen, 1938, sieht sich Voegelin zur Emigration gezwungen, welche ihn für lange Zeit in die Vereinigten Staaten von Amerika führen soll. Auch biographisch ist somit für Voegelin 1938 ein Abschnitt seines Lebens zu Ende gegangen. Jene Phase, zwischen der ersten größeren Auseinandersetzung mit Kelsen 1925 und seiner 1938 erzwungenen Emigration, die Untersuchung der in diesem Zeitraum in Wien entstandenen Schriften, die sich alle doch im weitesten Sinne dem Phänomen „Staat“ widmen, ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit<26>. Eine systematische Untersuchung aller Schriften Voegelins dieser Zeit ist hier freilich schon aus Gründen des Umfanges nicht möglich. Die Analyse wird sich daher auf die Werke Rasse und Staat, Die Rassenidee in der Geistesgeschichte von Ray bis Carus, Der autoritäre Staat und Die politischen Religionen konzentrieren.
Mit Rasse und Staat und der Rassenidee in der Geistesgeschichte befaßt sich das umfangreiche erste Kapitel dieser Arbeit. Der autoritären Staat ist dann der Gegenstand des zweiten umfangreichen Kapitels. Das dritte und letzte Kapitel dieser Arbeit widmet sich den Politischen Religionen. Aufgrund des geringen Umfanges dieser Schrift fällt auch das Kapitel hierzu recht kurz aus.
Voegelins Denken ist natürlich auch durch die Auseinandersetzung mit anderweitigen Quellen gespeist. Dazu zählen insbesondere die rassentheoretischen Abhandlungen von Autoren wie z. B. Lenz, Scheidt, Günther, Clauß und Spann, die spekulativen Ansätze zur Geschichte der Rassenidee von Kant, Leibniz, Goethe, Ray, Carus etc. und natürlich die Abhandlungen von Kelsen, Weber, Schmitt und andere Autoren, die für den Autoritären Staat grundlegend sind. Die Zahl derartiger Quellen kann ebensowenig außer Acht gelassen werden wie die Sekundärliteratur, die es zu Voegelins bis 1938 entstandenen Schriften allerdings, wie gesagt, bislang wenig gibt. Letztere erlaubt zudem Aussagen über den gegenwärtigen Stand der Voegelin-Forschung.
Signifikant ist hierbei, daß Voegelins Werk generell in den Vereinigten Staaten von Amerika, die ab 1939 zu seiner Wahlheimat wurden, mehr Resonanz erfahren hat als in Deutschland und Österreich, ungeachtet dessen, daß Voegelin in den 1960er Jahren von der Universität München aus einen beachtlichen Schülerkreis auch in Deutschland aufzubauen vermocht hat. Aber selbst die amerikanische Voegelin-Rezeption konzentriert sich auf die nach 1938 in Amerika entstandenen Werke, während die bis dato entstandenen Schriften der Wiener Jahre lange Zeit nur deutschsprachig vorgelegen haben.
So ist Thomas W. Heilke einer der wenigen, der sich seit 1990 nicht nur mit Voegelins Abhandlungen zur Rassenproblematik befaßt, sondern diese zugleich im Amerikanischen rezipiert hat<27>. Unter den

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deutschen Schülern Voegelins hat vor allem Peter J. Opitz eine lesenswerte Darstellung über die Entwicklung der Vorstellungen Voegelins, ausgehend von dessen „System der Staatslehre“ in den frühen 1930er Jahren, geliefert<28>. Der kritischen Analyse der Voegelin‘schen Konzeption einer als Geisteswissenschaft verstandenen Staatslehre und der Kontroverse zwischen Voegelin und Kelsen widmeten sich in den letzten Jahren im deutschsprachigen Raum auch Dietmar Herz<29> und Günther Winkler<30>. Die 1996 erfolgte Neuveröffentlichung der Politischen Religionen ging mit einer Reihe aktueller Rezensionen auch zu diesem Werk einher<31>.
Folgenden Fragestellungen ist in der vorliegenden Arbeit nachzugehen:

  1. Warum ist für Voegelin die „Rasse“ problematisch?
  2. Was kennzeichnet seine Kritik an Kelsens „Reiner Rechtslehre“?
  3. Welche Entwicklungslinien, welcher „rote Faden“, zu den Voegelins späteres Werk kennzeichnenden Fragestellungen lassen sich in Voegelins Frühschriften bereits nachweisen?

Fußnoten:

<1>

Soweit nicht im Einzelfall anderweitig verlautet, sind die in Kursivschrift gesetzten Wörter innerhalb von Zitaten dieser Arbeit bereits im Original durch besondere Schriftsetzung hervorgehoben und somit übernommen worden.

<2>

Voegelin, Eric: Die neue Wissenschaft der Politik. Eine Einführung, München 1959, S. 51.

<3>

Ebd. S. 31.

<4>

Vgl. z. B. Berg-Schlosser, Dirk/ Stammen, Theo: Einführung in die Politikwissenschaft, 5. Auflage, München 1992, S. 45 ff. und viele andere „Einführungen“ in die Politikwissenschaft, auf deren Nennung hier verzichtet werden soll.

<5>

Vgl. Voegelin, Eric: Die neue Wissenschaft der Politik, besonders das „Vorwort zur deutschen Ausgabe“, S. 11 - 16.

<6>

Siehe Price, Geoffrey: Eric Voegelin: International Bibliography, 1921 - 2000, München 2000.

<7>

Um Mißverständnissen beim Lesen des Namens vorzubeugen, sei an dieser Stelle angemerkt, daß Voegelin seinen ursprünglichen Vornamen „Erich“ nach seiner Emigration 1938 in die USA in „Eric“ änderte.

<8>

Voegelin, Eric: Israel and Revelation (Order and History, Volume One), 6. Auflage (1. Auflage 1956), Baton Rouge - London 1986, ders.: The World of the Polis (Order and History, Volume Two), 2. Auflage (1. Auflage 1957), Baton-Rouge - London 1986, ders.: Plato and Aristotle (Order and History, Volume Three), 2. Auflage (1. Auflage 1957), Baton Rouge - London 1995.

<9>

Zu diesen frühesten Schriften Voegelins siehe Hollweck, Thomas: Der Dichter als Führer? Dichtung und Repräsentanz in Voegelins frühen Arbeiten (Occasional Papers. Eric-Voegelin-Archiv an der Ludwig-Maximilians-Universität München; II A), 2. Auflage, München 1999.

<10>

Voegelin, Erich: Über die Form des amerikanischen Geistes, Tübingen 1928.

<11>

Vgl. die Wertung von Gebhardt, Jürgen: Eric Voegelin: Leben und Werk, in: Politische Vierteljahresschrift, 26. Jg. (1985), Heft 3, S. 313 - 317 (S. 314), vgl. desweiteren ders./ Cooper, Barry: Editors‘ Introduction, in: Voegelin, Eric: On the Form of the American Mind (The Collected Works of Eric Voegelin, Volume 1), Baton Rouge - London 1995, S. ix - xlii (besonders S. ix f.), Gebhardt, Jürgen/ Leidhold, Wolfgang: Eric Voegelin, in: Ballestrem, Karl Graf/ Ottmann, Henning (Hg.): Politische Philosophie des 20. Jahrhunderts, München - Wien 1990, S. 123 - 145 (S. 127 ff.) sowie auch Henkel, Michael: Eric Voegelin zur Einführung, Hamburg 1998, S. 45 ff.

<12>

Zur Methodik dieses Werkes siehe Hollweck, Thomas: Gedanken zur Arbeitsmethode Eric Voegelins, in: Philosophisches Jahrbuch, 88. Jg. (1981), S. 136 - 152. (S. 141 ff.).

<13>

Voegelin, Erich: Reine Rechtslehre und Staatslehre, in: Zeitschrift für öffentliches Recht, Bd. IV (1969, unveränderter Neudruck der Ausgabe 1925), S. 80 - 131.

<14>

Vgl. Herz, Dietmar: Das Ideal einer objektiven Wissenschaft von Recht und Staat. Zur Kritik Eric Voegelins an Hans Kelsen (Occasional Papers. Eric-Voegelin-Archiv, Ludwig-Maximilians-Universität München; III), 2. Auflage, München 2002, S. 5 ff. und S. 31 sowie Voegelin, Eric: Autobiographische Reflexionen, München 1994, S. 38 ff.

<15>

Voegelin, Erich: Zur Lehre von der Staatsform, in: Zeitschrift für öffentliches Recht, Bd. VI (1969, unveränderter Neudruck der Ausgabe 1927), S. 572 - 608 (S. 572 f.), vgl. ebd. sowie auch Chignola, Sandro: „Fetishism with the Norm“ and Symbols of Politics. Eric Voegelin between Sociology and „Rechtswissenschaft“ (1924 - 1938) (Occasional Papers. Eric-Voegelin-Archiv, Ludwig-Maximilians-Universität München; X), München 1999, S. 14 f.

<16>

Voegelin, Erich: Rasse und Staat, Tübingen 1933, S. 1.

<17>

Vgl., auch als Nachweis der Zitate in diesem Absatz, Voegelin, Erich: Rasse und Staat, S. 5. Vgl. desweiteren Opitz, Peter J.: Vom „System der Staatslehre“ zur „Philosophie der Politik und der Geschichte“: Zur Entstehungsgeschichte von Eric Voegelins Order and History, in: Voegelin, Eric: Ordnung und Geschichte, Band I: Die kosmologischen Reiche des Alten Orients - Mesopotamien und Ägypten, München 2002, S. 225 - 286 (S. 227 ff.) sowie ders.: Zum geistigen Hintergrund und zur Entstehungsgeschichte der „Introduction“ zu Voegelins „History of Political Ideas“: Eine Forschungsnotiz, in: ders. (Hrsg.): Zwischen Evokation und Kontemplation. Eric Voegelins „Introduction“ zur „History of Political Ideas“ (Occasional Papers. Eric-Voegelin-Archiv, Ludwig-Maximilians-Universität München; XI), 2. Auflage, München 2002, S. 60 - 95 (S. 63 ff.).

<18>

Voegelin, Erich: Herrschaftslehre, teils handschriftliche, teils maschinengeschriebene Seiten, Eric-Voegelin-Archiv, Geschwister-Scholl-Institut für Politische Wissenschaft der Universität München.

<19>

Ders.: Rechtslehre, mindestens 36 maschinengeschriebene Seiten, Eric-Voegelin-Archiv, Geschwister-Scholl-Institut für Politische Wissenschaft der Universität München.

<20>

Außer den bereits genannten Aufsätzen Voegelins handelt es sich um: ders.: Über Max Weber, in: Deutsche Vierteljahrsschrift für Literaturwissenschaft und Geistesgeschichte, III (1925), S. 177 - 193, ders.: Kelsen‘s Pure Theory of Law, in: Political Science Quarterly, Vol. 42 (1927), S. 268 - 276, ders.: Der Sinn der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789, in: Zeitschrift für öffentliches Recht, Bd. VIII (1969, unveränderter Neudruck der Ausgabe 1929), S. 82 - 120, ders.: Die Souveränitätstheorie Dickinsons und die Reine Rechtslehre, in: Zeitschrift für öffentliches Recht, Bd. VIII (1969, unveränderter Neudruck der Ausgabe 1929), S. 413 - 434, ders.: Das Sollen im System Kants, in: Verdross, Alfred (Hg.): Gesellschaft. Staat und Recht. Untersuchungen zur reinen Rechtslehre, Wien 1931, S. 136 - 173, ders.: Die Verfassungslehre von Carl Schmitt. Versuch einer konstruktiven Analyse ihrer staatstheoretischen Prinzipien, in: Zeitschrift für öffentliches Recht, Bd. XI (1969, unveränderter Neudruck der Ausgabe 1931), S. 89 - 109.

<21>

Ders.: Rasse und Staat, Tübingen 1933.

<22>

Ders.: Die Rassenidee in der Geistesgeschichte von Ray bis Carus, Berlin 1933.

<23>

Ders.: Der autoritäre Staat. Ein Versuch über das österreichische Staatsproblem, Wien 1936.

<24>

Ders.: Die politischen Religionen, 2. Auflage, München 1996.

<25>

Siehe auch ders.: Wissenschaft, Politik und Gnosis, München 1959.

<26>

Summarisch hierzu Henkel, Michael: Eric Voegelin zur Einführung. Siehe zum Autoritären Staat und zur Rassenproblematik, ebd. S. 53 ff., zu den Politischen Religionen, ebd. S. 75 ff.

<27>

Heilke, Thomas W.: Voegelin on the Idea of Race. An Analysis of Modern European Racism, Baton Rouge - London 1990, ders.: The Philosophical Anthropology of Race: A Voegelinian Encounter (Occasional Papers. Eric-Voegelin-Archiv, Ludwig-Maximilians-Universität München; XV), München 2000.

<28>

Siehe die in den obigen Anmerkungen bereits genannten Aufsätze Opitz’.

<29>

Herz, Dietmar: Das Ideal einer objektiven Wissenschaft von Recht und Staat. Zur Kritik Eric Voegelins an Hans Kelsen (Occasional Papers. Eric-Voegelin-Archiv, Ludwig-Maximilians-Universität München; III), 2. Auflage, München 2002.

<30>

Winkler, Günther: Geleitwort zu: Voegelin, Erich: Der autoritäre Staat. Ein Versuch über das österreichische Staatsproblem (Forschungen aus Staat und Recht; 119), Wien - New York 1997, S. V - XXXII, ders.: Die Reine Rechtslehre Kelsens als Dekonstruktionismus? Geistesgeschichtliche Notizen zu einer grundlegenden Kontroverse zwischen Kelsen und Voegelin, in: Burmeister, Joachim (Hg.): Verfassungsstaatlichkeit. Festschrift für Klaus Stern zum 65. Geburtstag, München 1997, S. 115 - 125.

<31>

Z. B. Opitz, Peter J.: Nachwort zu: Voegelin, Eric: Die politischen Religionen, 2. Auflage, München 1996, S. 69-84, Herz, Dietmar: Der Begriff der „politischen Religionen“ im Denken Eric Voegelins, in: Maier, Hans (Hrsg.): ‚Totalitarismus’ und ‚Politische Religionen’. Konzepte des Diktaturvergleichs (Politik- und Kommunikationswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft, Band 16), Paderborn - München - Wien - Zürich 1996, S. 191 - 209, Gebhardt, Jürgen: Wie vorpolitisch ist „Religion“? Anmerkungen zu Eric Voegelins Studie „Die politischen Religionen“, in: Münkler, Herfried (Hrsg.): Bürgerreligion und Bürgertugend. Debatten über die vorpolitischen Grundlagen politischer Ordnung, Baden-Baden 1996, S. 81 - 102.


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