Berücksichtigung des Maximalpegels in den Regelwerken zum Schallschutz gegen Außenlärm

Im gegenwärtig in Deutschland anzuwendenden Regelwerk zum passiven Schallschutz gegen Außenlärm, der DIN 4109, wird in den baurechtlich eingeführten Fassungen als heranzuziehende Größe zur Festlegung der Anforderungen an den baulichen Schallschutz der Mittelungspegel als Beurteilungsgröße herangezogen. Zur Berücksichtigung von Maximalpegeln ist lediglich der Hinweis aufgeführt, dass bei Verkehrsgeräuschen mit starken Pegelschwankungen die Berücksichtigung von Pegelspitzen zur Kennzeichnung einer erhöhten Störwirkung zusätzliche Informationen zur Auslegung des Schallschutzes liefern kann. Eine baurechtlich bindende Anforderung in Bezug auf Maximalpegel ist nicht enthalten.

Insbesondere für Bauvorhaben an wenig frequentierten Straßen ergeben sich durch verhältnismäßig geringe Beurteilungspegel unter Berücksichtigung der Vorgaben gemäß DIN 4109 oftmals nur die Mindestanforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile. Die Schallpegel akustischer Einzelereignisse wie vereinzelte Pkw- oder Lkw-Vorbeifahrten liegen bei gering befahrenen Verkehrswegen häufig deutlich über dem Niveau des Beurteilungspegels, werden in der Auslegung des baulichen Schallschutzes gegen Außenlärm jedoch nicht berücksichtigt.

Es wird ein in der Ingenieurpraxis anwendbarer Vorschlag zur adäquaten Berücksichtigung von Maximalpegeln, ausgehend von Straßenverkehrslärm, in Bezug auf ein definiertes Schutzniveau vorgestellt.

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