Irrwege im Radonschutz

Seit 31.12.2018 gibt es die gesetzliche Pflicht zum Radonschutz. Inzwischen wurden in einigen Bundesländern sog. Radonvorsorgegebiete ausgewiesen. Die öffentliche Informationslage ist vielfach noch sehr dünn, so dass es häufig noch Missverständnisse und Fehlinterpretationen zum Thema Radon gibt. Der Vortrag bringt Licht ins Dunkel des baulichen Radonschutzes und der damit verbundenen Pflichten. Es wird u. a. auf den Sinn von Bodenluftmessungen, sowie den Feuchteschutz von Gebäuden eingegangen. Um das Thema abzurunden und nicht nur Probleme sondern auch Lösungen vorzustellen, werden zum Abschluss des Vortrages noch einige einfache Beispiele für den baulichen Radonschutz vorgestellt.

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