Radonschutz im Baubestand – Stand des WTA-Merkblatts

Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom von Dezember 2013 mussten EU-weit u. a. Radongebiete ausgewiesen und Maßnahmen zum Schutz vor diesem radioaktiven, Lungenkrebs begünstigenden Edelgas ergriffen werden. In deutsches Recht überführt wurden diese Vorgaben dann Ende Dezember 2018 in Form der aktualisierten Strahlenschutzverordnung bzw. Ende Dezember 2020 im Strahlenschutzgesetz.

Inzwischen kamen die Bundesländer ihrer daraus abgeleiteten Pflicht zur Ausweisung von Radonvorsorgegebieten nach. 2021 erschien die Vornorm DIN DIN/TS 18117 „Bauliche und lüftungstechnische Maßnahmen zum Radonschutz“, die sich auf Neubauten bezieht. Seit 2021 kommen die Arbeitgeber, denn diese sind in den Radonvorsorgegebieten dazu verpflichtet, i. d. R. ihrer Messpflicht an Arbeitsplätzen in bestehenden Gebäuden nach. Doch welche Maßnahmen sind im Falle erhöhter Messwerte vorzunehmen? Bisher gibt es in Deutschland kein Normen-Äquivalent, auf das sich Sachverständige, Planer und Objektüberwacher beziehen können, wenn sie Radonschutzmaßnahmen im Baubestand projektieren und dann die Ausführung überwachen.

Seit geraumer Zeit arbeitet eine Arbeitsgruppe am WTA-Merkblatt „Radonschutz im Baubestand“, um dieser Lücke in den Regelwerken abzuhelfen. Die Verfasser dieses Beitrags sind Mitglieder dieser Arbeitsgruppe. Sie berichten im nachfolgenden Beitrag über die besonderen Herausforderungen bei der Erarbeitung sowie den aktuellen Stand des Merkblatts.

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